Informationen

Schlechtwetterregelung - den Rhein/Lahn Kreis - diese haben das ganze Jahr über Gültigkeit.

Platzverein- Verständigt umgehend, spätestens am Spieltag bis 10 Uhr, den Spielleiter über die etwaige „Unbespielbarkeit“ des Platzes.

Gastverein - Erfragt am Spieltag, nach 11 Uhr beim Spielleiter, ob ein Spielausfall oder geänderter Spielort (Ausweichplatz) vorgesehen ist. Stellt sicher, dass sich ein kompetentes Vereinsmitglied im Bereich der Schlechtwetteranschrift (Telefon) aufhält.

Schiedsrichter - Informiert sich am Spieltag, spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn beim Spielleiter, welche Entscheidungen getroffen wurden.
Absage durch:


a) Platzeigentümer

b) Platzkommission oder

c) Selbstentscheid durch frühzeitige Anreise

Spielleiter - Nimmt alle Informationen entgegen und koordiniert diese. Er steht am Spieltag, von 9-13 Uhr, telefonisch für Vereine und Schiedsrichter zur Verfügung. Er informiert die jeweilige Platzkommission, nimmt deren Entscheidungen entgegen und setzt bei Mehrfachbelegungen die erforderlichen Prioritäten.