Informationen
Schlechtwetterregelung - den Rhein/Lahn Kreis - diese haben das ganze Jahr über Gültigkeit.
Platzverein- Verständigt umgehend, spätestens am Spieltag bis 10 Uhr, den Spielleiter über die etwaige „Unbespielbarkeit“ des Platzes.
Gastverein - Erfragt am Spieltag, nach 11 Uhr beim Spielleiter, ob ein Spielausfall oder geänderter Spielort (Ausweichplatz) vorgesehen ist. Stellt sicher, dass sich ein kompetentes Vereinsmitglied
im Bereich der Schlechtwetteranschrift (Telefon) aufhält.
Schiedsrichter - Informiert sich am Spieltag, spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn beim Spielleiter, welche Entscheidungen getroffen wurden.
Absage durch:
a) Platzeigentümer
b) Platzkommission oder
c) Selbstentscheid durch frühzeitige Anreise
Spielleiter - Nimmt alle Informationen entgegen und koordiniert diese. Er steht am Spieltag, von 9-13 Uhr, telefonisch für Vereine und Schiedsrichter zur Verfügung. Er informiert die jeweilige
Platzkommission, nimmt deren Entscheidungen entgegen und setzt bei Mehrfachbelegungen die erforderlichen Prioritäten.
